b) zur Bezahlung von CHF 591.20 Schadenersatz an den Privatkläger E.________, zuzüglich 5% Zins ab dem 1.8.2019, unter Vorbehalt der Nachklage innerhalb von zwei Jahren, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________, c) zum Ersatz der anteilsmässigen Parteikosten des Privatklägers E.________, ausmachend CHF 1'500.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________. 2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage von E.________ abgewiesen. III. Weiter wird verfügt: