3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'603.75 und Auslagen von CHF 163.35, insgesamt bestimmt auf CHF 3'767.05. [Kostentabelle] II. 1. C.________ wird in Anwendung von Art. 41, 44, 46, 47 und 50 OR sowie Art. 126 SPO verurteilt: a) zur Bezahlung von CHF 1'500.00 Genugtuung an den Privatkläger E.________, zuzüglich 5% Zins ab dem 30.6.2018, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________,