b) zur Bezahlung von CHF 591.20 Schadenersatz an den Privatkläger E.________, zuzüglich 5% Zins ab dem 1.8.2019, unter Vorbehalt der Nachklage innerhalb von zwei Jahren, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. c) zum Ersatz der anteilsmässigen Parteikosten des Privatklägers E.________, ausmachend CHF 1'500.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. 2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage von E.________ abgewiesen. V. Weiter wird verfügt: