von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung an einer wehrlosen Person, angeblich begangen am 30.6.2018 in Bern z.N. E.________. Die anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/2) von CHF 11'301.25 werden dem Kanton Bern auferlegt. Auf die Ausrichtung einer persönlichen Entschädigung wird verzichtet. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine anteilsmässige Entschädigung von CHF 6'209.30 (inkl. Anteil Auslagen und Mehrwertsteuer) ausgerichtet. II. A.________ wird schuldig erklärt: des Raufhandels, begangen am 30.6.2018 in Bern,