1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die vorläufige Festnahme von 1 Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 7'558.10. 3. Zu 3/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3'600.00. III. 40 A.________ wird im Zivilpunkt in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 Abs. 1 Bst. a StPO weiter verurteilt: