17.2 Amtliche Entschädigungen der Verteidigung des Beschuldigten 17.2.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ ist gestützt auf die angemessene Honorarnote vom 15. März 2021 festzulegen (pag. 243 ff.). Rechtsanwalt B.________ wurde durch den Kanton Bern mit CHF 8'799.95 entschädigt (pag. 338). Die Kostenauflage präjudiziert die Entschädigungsfrage (BGE 137 IV 352 E. 2.4.2). Den Beschuldigten trifft angesichts des Ausgangs des Verfahrens eine Rück- und Nachzahlungspflicht im Umfang von 3/5.