JEAN-PIERRE GRETER, Die Mitwirkungspflichten der Privatklägerschaft im Strafverfahren, in: ZWR 2016, S. 451, je mit Hinweisen). Am 3. Juni 2020 stellte die Straf- und Zivilklägerin Strafantrag gegen den Beschuldigten und konstituierte sich als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt (pag. 56). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beantragte und begründete sie gestützt auf Art. 47 OR die Bezahlung einer Genugtuung von CHF 35'000.00 (pag. 247; pag. 304 f.). Mit Eingabe vom 25. Juni 2021 beantragte die Straf- und Zivilklägerin wiederum, der Beschuldigte sei zur Bezahlung von CHF 35'000.00 zu verurteilen (pag. 405).