Der subjektive Tatbestand erfordert Vorsatz. Dies schliesst insbesondere die Kenntnis der eigenen Verpflichtung und das Wissen um die unmittelbare Lebensgefahr ein (Urteil BGer 6B_217/2020 vom 31.08.2020 E. 6.2 m.w.H. auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung).ยป