Überdosis des Medikaments K.________(Medikament) – jedoch nicht bewegen und auch nicht sprechen. Gleiches gilt für den analen Geschlechtsverkehr, für diesen der Beschuldigte sie auf den Bauch drehte und entsprechend in Position brachte. Sie war damit ausserstande, sich gegen den sexuellen Übergriff des Beschuldigten bzw. den Angriff auf ihre geschlechtliche Integrität zu wehren. Der Beschuldigte machte sich den widerstandsunfähigen Zustand der Straf- und Zivilklägerin zunutze, indem er den ungeschützten vaginalen und analen Geschlechtsverkehr vollzog und die Straf- und Zivilklägerin so als Sexualobjekt missbrauchte.