Sie hatte den Kopf zur Seite geneigt und der Speichel floss ihr seitlich aus dem Mund. Der Beschuldigte nahm anschliessend das Bein der Straf- und Zivilklägerin, drehte sie auf den Bauch und brachte sie in die Babystellung, wiederum praktisch ohne ihre Mithilfe. In der Babystellung mit angewinkelten Beinen auf dem Bauch liegend und mit dem Kopf zur Seite geneigt, drang der Beschuldigte anal in die Straf- und Zivilklägerin ein. Die Straf- und Zivilklägerin konnte während des Geschlechtsverkehrs nicht sprechen, sich nicht bewegen und keine klaren Gedanken fassen.