Der Beschuldigte zog zunächst sich selbst aus. Anschliessend entkleidete er die Strafund Zivilklägerin komplett ohne ihre Mithilfe. Die Straf- und Zivilklägerin sagte nichts, hatte keine Körperspannung und lag einfach da, was der Beschuldigte feststellte. Die Straf- und Zivilklägerin erwachte, als ihre Beine immer wieder umkippten und sie bekam mit, wie der Beschuldigte ihre angewinkelten Beine auseinanderdrückte und vaginal in sie eindrang. Sie hatte den Kopf zur Seite geneigt und der Speichel floss ihr seitlich aus dem Mund.