Er half der Straf- und Zivilklägerin beim Aufstehen und stützte sie beim Gehen auf dem Weg ins Schlafzimmer, weil sie nicht mehr selbstständig gehen konnte. Im Schlafzimmer angekommen, setzte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin aufs Bett und sagte ihr, sie solle sich hinlegen. Die Straf- und Zivilklägerin sass selbstständig auf dem Bett, rutschte anschliessend nach hinten in Richtung Kissen, legte sich auf den Rücken und schlief ein. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sprachen die Parteien nicht mehr zusammen. Der Beschuldigte zog zunächst sich selbst aus.