Bis dahin konnte die Straf- und Zivilklägerin noch selbstständig gehen. Der Beschuldigte begann nach einer gewissen Zeit, die Straf- und Zivilklägerin zu suchen und fand sie schliesslich dösend in der Schaukel im Kinderzimmer vor, wobei diese ein Weinglas auf der einen Seite, eine fast leere Flasche Weisswein auf der anderen Seite sowie die Medikamentenpackung bei sich hatte, was der Beschuldigte sah. Er half der Straf- und Zivilklägerin beim Aufstehen und stützte sie beim Gehen auf dem Weg ins Schlafzimmer, weil sie nicht mehr selbstständig gehen konnte.