Nachdem der Straf- und Zivilklägerin bewusst geworden war, was sie getan hatte, ging sie ins Badezimmer und versuchte, die Tabletten zu erbrechen, was ihr jedoch nicht gelang. Anschliessend kehrte sie wieder ins Kinderzimmer zurück und legte sich in die Kinderschaukel. Bis dahin konnte die Straf- und Zivilklägerin noch selbstständig gehen.