Die Kammer geht somit von folgendem Sachverhalt aus: Am frühen Abend des 5. April 2019 kam es zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin beim gemeinsamen Apéro auf dem Balkon zu einem Streit. Die Straf- und Zivilklägerin war ab dem Verhalten des Beschuldigten wegen der Absage der Bewerbung um eine Arbeitsstelle sehr enttäuscht. Sie begab sich ins