Insbesondere auch deshalb, weil der Sex zwischen den Parteien, wie der Beschuldigte selbst aussagte, nie mit viel Zärtlichkeiten verbunden gewesen war, man nach einem Streit normalerweise erst einmal eine Nacht «darüber» schlief (pag. 32, Z. 101 f.) und es nicht bzw. lange nicht mehr zu Versöhnungssex gekommen war. Daran ändert auch ein allfällig vom Beschuldigten wahrgenommener Aufwärtstrend in der Beziehung oder der am Freitagabend übliche Sex, wie seitens der Verteidigung vorgebracht (pag. 624), nichts.