23 eine letale Dosis des Medikaments K.________(Medikament) einnahm. Dass sie ausgerechnet an diesem Abend und nach einem derartigen Streit, ohne dass eine Versöhnung oder gar eine entsprechende Konversation zwischen den Parteien stattgefunden hätte, den Beschuldigten küssen, streicheln, mit ihm nach langer Zeit wieder den Geschlechtsverkehr vollziehen und ihn dann auch noch gefragt gehabt haben soll, ob ihm der Analverkehr gefalle, ist schlicht abwegig und entbehrt jeder Realität.