Diese lassen den Schluss zu, dass der Wirkstoff L.________(Wirkstoff) aufgrund des Magenbypasses nicht vollumfänglich aufgenommen wurde und die Nebenwirkungen einer Überdosis – zwar nicht wie üblich – aber dennoch eintraten und eine gewisse Wirkung entfalteten. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerin geht die Kammer davon aus, dass sie sich am fraglichen Abend nach einem Streit mit dem Be-