und Zivilklägerin war das Vorgefallene sehr schlimm. Die Tatsache, dass die Sache so passiert und der Beschuldigte einfach neben ihr gelegen und eingeschlafen ist, belastete sie sehr. Weiter die Tatsache, dass es dem Beschuldigten anscheinend völlig egal war, ob sie noch aufwachte oder nicht (pag. 64, Z. 236 ff.). Sie wollte mit ihren ergänzenden Bemerkungen bewirken, dass die Gleichgültigkeit des Beschuldigten betreffend das Geschehe beachtet würde (pag. 67, Z. 350).