_ entnommen werden (pag. 81). Ferner ist einzig der WhatsApp-Nachricht zu entnehmen, dass die Straf- und Zivilklägerin ausführte, sie habe an diesem Abend drei Flaschen Wein konsumiert und der Beschuldigte habe sie ins Bett getragen (pag. 41). Demgegenüber gab sie konstant zu Protokoll, eine Flasche Wein auf dem Balkon und anschliessend ca. eine Flasche Wein im Kinderzimmer getrunken zu haben (pag. 45, Z. 82; pag. 61, Z. 123 ff.; 256, Z. 20 ff.;