ihre Position während des Analverkehrs, wie ein Baby [pag. 45 f., Z. 106 ff.]; Ejakulation bzw. Beendigung des Geschlechtsverkehrs [pag. 50, Z. 301 ff.; pag. 61, Z. 107; pag. 64, Z. 214 ff.]) lebensnah. Die Erwähnung des Speichelflusses spricht für die Glaubhaftigkeit der Aussage, gerade weil es sich gemäss Prof. Dr. rer. nat. T.________ nicht um eine bekannte Nebenwirkung des Medikaments K.________(Medikament) handelt (pag. 281, Z. 15), andernfalls dies prominent in den Vordergrund gestellt worden wäre. Ein weiteres Realitätskriterium ist – dies in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft (vgl. pag.