Insbesondere ihre Aussagen zum Kerngeschehen imponieren durch Detailreichtum und Authentizität. Die Straf- und Zivilklägerin schilderte das Aufwachen (angewinkelte Beine, die auf die Seite kippen [pag. 45, Z. 95 ff.; pag. 47, Z. 188 f.; pag. 48, Z. 250; pag. 61, Z. 103 f.; pag. 63, Z. 174 f.; pag. 260, Z. 13 ff.]), wie auch den gesamten Geschlechtsverkehr (Beschuldigter habe vor ihr gekniet [pag. 48, Z. 212 f.; pag. 49, Z. 266 ff.; pag. 63, Z. 175 f.]; seitlich liegender Kopf und Speichelfluss [pag. 45, Z. 100 f.; pag. 63, Z. 170]; auf den Bauch drehen [pag. 45, Z. 103 ff.; pag. 61, Z. 106 f.; pag. 63, Z. 193 f.]; ihre Position während des Analverkehrs, wie ein Baby [pag.