14 Entgegen der Vorinstanz und den Vorbringen der Verteidigung (vgl. pag. 622) sind die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sehr detailliert, in sich stimmig und überzeugend. Bereits anlässlich der ersten polizeilichen Einvernahme gab sie auf eine offene Frage in freier Erzählung über zwei A-4 Seiten anschaulich zu Protokoll, was sich am Abend des 5. April 2019 aus ihrer Sicht zugetragen hatte (pag. 44 ff., Z. 51 ff.). Insbesondere ihre Aussagen zum Kerngeschehen imponieren durch Detailreichtum und Authentizität.