das sich nicht restlos rational analysieren lässt.» Die Gesamtwürdigung ist deshalb nach so genannten Vergleichs-, Plausibilitäts- und Alternativkriterien zu kontrollieren, bevor sie endgültig abgeschlossen wird (BENDER/NACK, a.a.O., S. 276 ff.). 9.2 Beweismittel Der Kammer liegen folgende Beweismittel vor: Der Anzeigerapport vom 4. Juni 2020 (pag. 5 ff.); der Berichtsrapport vom 12. Juli 2020 (pag. 22 ff.); die Auskunft von Dr. phil. nat. S.________ vom 11. November 2020 (pag. 17); ein Auszug aus dem Referenzbuch von Baselt (pag. 18 ff.); die Patienteninformation (pag. 9 ff.) und die Fachinformation (pag.