BGE 129 I 49 E. 5 S. 58 mit weiteren Hinweisen). Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit ist zudem die Beziehung der Aussageperson zum Prozessstoff und der Vergleich mit anderen Erkenntnisquellen zu berücksichtigen, wogegen die «Persönlichkeit der Aussageperson» für die Beurteilung «einer konkreten Aussage, auf die es im Prozess ankommt, eine untergeordnete Rolle spielt» (BENDER, Die häufigsten Fehler bei der Beurteilung von Zeugenaussagen, in: SJZ 81/1985, S. 55). Der persönliche Eindruck, der anlässlich der Aussage von der aussagenden Person im Sinne einer Momentaufnahme gewonnen werden kann, ist wichtig, doch darf er keineswegs als