mit Hinweisen). Im Sinne der so genannten Undeutsch-Hypothese ist davon auszugehen, dass sich die Aussagen über selbst erlebte Ereignisse in ihrer Qualität von erfundenen Aussagen unterscheiden. Eine glaubhafte Aussage ist klar, individuell und strukturgleich sowie im nachprüfbaren Tatsachenkern umfangreich und detailliert. Die Aussageperson legt in der Aussagesituation ein natürliches, dem Inhalt der Aussage adäquates Verhalten an den Tag und erzählt das Erlebte anschaulich, detailreich und flüssig (BEN- DER/NACK, Tatsachenfeststellungen vor Gericht, 2. Aufl.