Weiter stellt sich die Frage, wann sich der Streit zwischen den Parteien zugetragen und sich die Straf- und Zivilklägerin dann ins Kinderzimmer begeben hat, sowie zu welchem Zeitpunkt sie der Beschuldigte dort vorfand. Der Beschuldigte bestreitet ferner, beim Auffinden der Straf- und Zivilklägerin in der Kinderschaukel die leeren Blister des Medikaments K.________(Medikament) gesehen zu haben. Ebenfalls stellt sich die Frage nach der eingenommenen Menge des Medikaments K.________(Medikament) und des Alkohols sowie der eingetretenen Wirkung.