__ verfassen bzw. abschicken, um den Arzttermin um 10:00 Uhr abzusagen, an den sie der Beschuldigte zuvor erinnert hatte. Zudem war sie ab 16:00 Uhr trotz einer gewissen Müdigkeit in der Lage zu duschen, zu kochen und Besuch zu empfangen. 8.2 Bestrittener Sachverhalt Wie die Vorinstanz zutreffend erwogen hat (pag. 351, S. 8 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), ist zu klären, in welchem Zustand sich die Straf- und Zivilklägerin ab dem Zeitpunkt des Auffindens durch den Beschuldigten in der Kinderschaukel und insbesondere vor, während und nach dem vaginalen und analen Geschlechtsverkehr befunden hat.