Diesbezüglich kam es während des Apéros zum Streit zwischen den Parteien. Die Strafund Zivilklägerin verliess nach dem Streit den Balkon und ging alleine ins Kinderzimmer im oberen Stock der Wohnung, während der Beschuldigte auf dem Balkon zurückblieb. Der Beschuldigte stellt nicht in Abrede, dass er anschliessend die Straf- und Zivilklägerin dösend auf der Kinderschaukel im Kinderzimmer mit einer fast leeren Flasche Weisswein, einem Weinglas und einer Packung Medikamente fand.