Betreffend den Ablauf des 5. April 2019 ist unbestritten, dass der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin am Abend alleine zu Hause waren und auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung einen Apéro einnahmen. Die Straf- und Zivilklägerin trank eine Flasche Weisswein, der Beschuldigte sechs bis sieben Flaschen Bier à 3 dl. Am gleichen Tag erhielt die Straf- und Zivilklägerin eine Absage von der Arbeitgeberin des Beschuldigten für eine Stelle, auf die sie sich beworben hatte. Diesbezüglich kam es während des Apéros zum Streit zwischen den Parteien.