Am 19. Juni 2020 fanden die staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen der Straf- und Zivilklägerin und des Beschuldigten, jeweils im Beisein ihrer amtlichen Anwälte, statt. Die Mutter und der Bruder der Straf- und Zivilklägerin wurden am 7. Juli 2020 Uhr von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Schliesslich erhob die Staatsanwaltschaft am 22. Dezember 2020 Anklage gegen den Beschuldigten. Betreffend den Ablauf des 5. April 2019 ist unbestritten, dass der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin am Abend alleine zu Hause waren und auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung einen Apéro einnahmen.