Der Beschuldigte wurde am 4. Juni 2020 vorläufig festgenommen und am gleichen Tag wieder entlassen, nachdem er im Beisein seiner amtlichen Verteidigung erstmals polizeilich einvernommen worden war und die Aussage verweigerte (pag. 26 ff.). Im Nachgang zu seiner Einvernahme wurde am 10. Juni 2020 einem Akteneinsichtsgesuch der Verteidigung des Beschuldigten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft entsprochen und Rechtsanwalt B.________ elektronisch mit den Akten bedient (pag. 105). Am 19. Juni 2020 fanden die staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen der Straf- und Zivilklägerin und des Beschuldigten, jeweils im Beisein ihrer amtlichen Anwälte, statt.