Noch am gleichen Tag erstattete die Straf- und Zivilklägerin Strafanzeige bei der Kantonspolizei R.________ (Ortschaft) und gab an, sie sei im Jahre 2019 von ihrem Ehegatten vergewaltigt worden. Zur Besprechung des weiteren Vorgehens nahm die Kantonspolizei R.________ (Ortschaft) am 1. Mai 2020 mit der Straf- und Zivilklägerin Kontakt auf. Ihre erste polizeiliche Einvernahme fand am 3. Juni 2020 statt (pag. 43 ff.). Der Beschuldigte wurde am 4. Juni 2020 vorläufig festgenommen und am gleichen Tag wieder entlassen, nachdem er im Beisein seiner amtlichen Verteidigung erstmals polizeilich einvernommen worden war und die Aussage verweigerte (pag.