Sie berichtete während dieses Klinikaufenthalts über den vorliegend zu beurteilenden Vorfall, wobei dieser gemäss Arztbericht vom 6. Juli 2020 bereits am 3. Februar 2020 vermerkt worden war (pag. 320). Der Beschuldigte meldete sich am 30. April 2020 im Rahmen einer Kinderübergabe am Wohnort der Straf- und Zivilklägerin bei der Kantonspolizei R.________ (Ortschaft), woraufhin es zu einer polizeilichen Intervention kam (pag. 22 f.). Die Straf- und Zivilklägerin meldete sich beinahe gleichzeitig wie der Beschuldigte bei der Polizei (pag. 5). Noch am gleichen Tag erstattete die Straf- und Zivilklägerin Strafanzeige bei der Kantonspolizei R._____