9 Screenshot eines Familienchats mit einer Nachricht der Straf- und Zivilklägerin vom 15. Dezember 2019 (vgl. pag. 32, Z. 92 und pag. 41; pag. 42). Am 13. Februar 2020 begann die Straf- und Zivilklägerin eine engmaschige ambulante Therapie in der Klinik G.________(Klinik). Sie berichtete während dieses Klinikaufenthalts über den vorliegend zu beurteilenden Vorfall, wobei dieser gemäss Arztbericht vom 6. Juli 2020 bereits am 3. Februar 2020 vermerkt worden war (pag.