Namentlich erfuhr die Straf- und Zivilklägerin kurz nach der Geburt ihres ersten Kindes im Januar 2015, dass der Beschuldigte mit seiner Exfreundin SMS ausgetauscht hatte, in denen es auch um Sex gegangen war. Obwohl sich die Parteien anschliessend wieder versöhnten, entwickelte die Straf- und Zivilklägerin eine Alkoholabhängigkeit, die zu mehreren Spital- und Klinikaufenthalten führte. Ab Anfang 2019 besuchten die Parteien – jedenfalls für zwei bis drei Sitzungen – gemeinsam eine Paartherapie. Mit Blick auf die nachfolgende Beweiswürdigung gilt es – vor allem in zeitlicher Hinsicht – noch Folgendes hervorzuheben: