Bett gelegt habe, so dass sie auf dem Rücken gelegen sei. Dort habe sich die Straf- und Zivilklägerin nicht mehr bewegen können, nicht mehr sprechen können, sei schläfrig gewesen und der Speichel sei ihr aus dem Mund gelaufen. Der Beschuldigte habe ihre Beine aufgestellt, wobei die Straf- und Zivilklägerin über die Beine keine Kontrolle mehr gehabt habe und diese immer wieder umgeknickt seien. Der Beschuldigte habe der Straf- und Zivilklägerin zumindest ihre Kleidung am Unterkörper ausgezogen, ihre Beine gehalten, sei mit seinem Penis vaginal in sie eingedrungen und habe den Geschlechtsverkehr vollzogen.