1. zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, unter Gewährung des teilbedingten Vollzugs, wovon 12 Monate unbedingt und 20 Monate bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren zu vollziehen seien, unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme im Umfang von 1 Tag; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD).» 5.2 Anträge der Straf- und Zivilklägerin Rechtsanwältin D.________ beantragte und begründete für die Straf- und Zivilklägerin Folgendes (pag. 633; Hervorhebungen im Original): «I. A.________ sei