4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 29. Juli 2022 [pag. 552), ein Leumundsbericht (datierend vom 28. Juli 2022 [pag. 546 f.]) und ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 26. Juli 2022 [549 f.]) eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden die Straf- und Zivilklägerin und der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 576 ff.; pag. 592 ff.). Weiter wurden ein befristeter Arbeitsvertrag der Straf- und Zivilklägerin vom 9./12. Juli 2022 (pag.