3. Unentgeltlicher Rechtsbeistand Die Straf- und Zivilklägerin beantragte in ihrer Berufungserklärung vom 25. Juni 2021 die Ausdehnung der unentgeltlichen Rechtspflege auf das oberinstanzliche Verfahren. Mit Verfügung vom 20. Juli 2021 wurde die Straf- und Zivilklägerin aufgefordert, ein begründetes Gesuch einzureichen, welches die beantragte Ausdehnung der unentgeltlichen Rechtspflege belege (pag. 419 f.). Innert Frist reichte die Straf- und Zivilklägerin das Gesuch vom 2. August 2021 ein (pag. 425 ff.;