Rechtsanwältin D.________ meldete mit Schreiben vom 31. März 2021 namens und auftrags der Straf- und Zivilklägerin/Berufungsführerin 2 (nachfolgend Strafund Zivilklägerin) ebenfalls fristgerecht Berufung an (pag. 333). Die Berufungserklärung der Straf- und Zivilklägerin vom 25. Juni 2021 ging fristgerecht ein (pag. 404 ff.). Die Berufung beschränkte sich auf die Freisprüche sowie die Abweisung