Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 11'596.80. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 8'799.95 (inkl. MwSt und Auslagen) ausgerichtet. Auf die Ausrichtung einer Genugtuung für die vorläufige Festnahme im Umfang von 4.83 h (inkl. polizeiliche Einvernahme) wird mangels Antrag und aufgrund der kurzen Zeitdauer verzichtet. II.