Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor oberer Instanz mit CHF 2'918.35. A.________ hat dem Kanton Bern die auf das Unterliegen entfallende ausgerichtete amtliche Entschädigung in Höhe von CHF 729.90 (1/4 der gesamten Entschädigung von CHF 2'918.35) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Rechtsanwalt B.________ hat keine Nachforderung der Differenz zwischen amtlicher Entschädigung und vollem Honorar geltend gemacht.