3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020. 4. Zur Bezahlung von 1/4 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 24'445.10, ausmachend CHF 6'111.30. Die auf die Freisprüche gemäss Ziff. I.1.und II. hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18'333.80 (3/4 von CHF 24'445.10) werden dem Kanton Bern auferlegt. 5. Zur Bezahlung von 1/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 2'500.00, ausmachend CHF 625.00.