1. Zu einer Freiheitsstrafe von 80 Tagen, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 25 Tagen (17.02.2019 bis 13.03.2019) wird im Umfang von 25 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 38 2. Zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 560.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020.