2.1. durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis, Inverkehrsetzens eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeugs (ohne Haftpflichtversicherung) sowie durch missbräuchliches Verwenden eines Kontrollschildes, begangen am 16. Januar 2019 um 12.14 Uhr an der N.________ in C.________ (Strafbefehl lit. c), 37 2.2. durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis, begangen am 17. Februar 2019 auf der Strecke H.________ (Strafbefehl lit. d),