Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz in Übereinstimmung mit der Vorinstanz mit CHF 9'319.30. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die auf die Schuldsprüche entfallende ausgerichtete amtliche Entschädigung in Höhe von CHF 2'329.80 (1/4 der gesamten Entschädigung von CHF 9'319.30) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die darauf entfallende Differenz von CHF 555.90 zwischen 1/4 der amtlichen Entschädigung und 1/4 des vollen Honorars zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).