Dies ergibt für alle mit Übertretungsbussen zu sanktionierenden Delikte eine Übertretungsbusse von CHF 500.00. Davon ist die bereits rechtskräftige und mit Urteil vom 22. September 2020 ausgesprochene Busse von CHF 100.00 abzuziehen, was eine Übertretungsbusse von CHF 400.00 ergeben würde. Auf Grund des Verschlechterungsverbotes kann die Kammer jedoch maximal eine Übertretungsbusse von CHF 200.00 aussprechen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020. V. Kosten und Entschädigung