Asperiert sind die beiden Tatbestände mit je CHF 100.00, also gesamthaft mit CHF 200.00 zu berücksichtigen, was eine Strafe von CHF 450.00 ergibt. Es kann bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Übertretungsbusse bereits auf Grund der Tatkomponente mit Blick auf das Verschlechterungsverbot zu hoch ausfällt, weshalb sich Ausführungen zu den in casu ohnehin verschuldenserhöhenden Täterkomponenten erübrigen.