969). Es ist somit im Ergebnis eine Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 560.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020, auszusprechen. 18.3 Übertretungsbussen / Gesamtstrafenbildung Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020 wurde die Rechtskraft betreffend die Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Betäubungsmittel und die damit verbundene Übertretungsbusse von CHF 100.00 festgestellt (pag. 774, Ziff. 3.4. und 4 des Urteilsdispositivs vom 22. September 2020).